Ablauf


Schritt 1:

Ausstellung einer Therapieverordnung. Diese wird im Bedarfsfall von Ihrem Arzt ausgestellt.


Schritt 2:

Die Therapieverordnung muss vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Nach der Genehmigung muss diese Innerhalb von 30 Tagen, nach Ausstellung durch den Arzt, begonnen werden.

Schritt 3:

Mit der genehmigten Therapieverordnung kommen Sie direkt zu uns. Die Anmeldung und die Terminvergabe erfolgt an unserer Rezeption.

  • TGKK, SVA, VA, BVA wird direkt verrechnet

  • KUF wird nach Tarif verrechnet

Unsere Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag 07:00 Uhr - 20 :00 Uhr

Freitag 07:00 Uhr - 17:00 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertage geschlossen.

Information:

In unserer PKA gibt es keine Wartezeiten. Dies können wir nur ermöglichen wenn alle unsere Kunden pünktlich zu Ihren Behandlungsterminen erscheinen. Leider haben wir die Erfahrung gemacht das dies nicht immer der Fall ist. Aus diesem Grund wir bei der ersten Terminvereinbarung eine Gebühr von 50€ eingehoben. Diese erhalten Sie nachdem Sie alle Termine wahrgenommen haben, am Ende Ihrer Behandlungen wieder zurück.